Wenn die Apotheke ins Visier gerät.
Rezept- und BtM-Abrechnung, Retaxationen, Zyto- und Sonderrezepturen: Der Apothekenbetrieb ist hochreguliert - und schon Dokumentations- oder Abrechnungsfehler können zum strafrechtlichen Vorwurf werden. Wir verteidigen mit dem Blick fürs pharmazeutische Detail, auf das es hier ankommt.
Vertraulich Kontakt aufnehmenWo aus Formfehlern Strafvorwürfe werden.
Zyto-Rezepturen, Import- und Rabattregelungen, BtM-Dokumentation, Nacht- und Notdienst, Retaxationen der Kassen: Kaum ein Bereich ist so kleinteilig reguliert wie die Apotheke. Ermittler und Prüfdienste lesen jede Abweichung schnell als Betrug - obwohl vieles Auslegungs-, Dokumentations- oder Organisationsfrage ist.
Wir kennen die Besonderheiten der pharmazeutischen Abrechnung und verteidigen genau dort: bei der Frage, ob ein Formfehler überhaupt einen Schaden verursacht hat, ob Vorsatz vorliegt und ob die Hochrechnung der Ermittler trägt.
Konkret heißt das:
- Fachlich einordnen - Zyto, BtM, Import, Rabatt: die pharmazeutischen Details richtig bewerten.
- Schaden hinterfragen - ob aus dem beanstandeten Vorgang überhaupt ein Vermögensschaden folgt.
- Retaxation abgrenzen - zivil- und sozialrechtliche Rückforderung von strafbarem Verhalten trennen.
- Vorsatzfrage - Dokumentations- und Organisationsmängel gegen den Betrugsvorwurf abgrenzen.
- Betrieb schützen - Versorgungsauftrag und Betriebserlaubnis im Blick behalten.
Zwei Partner. Ein Team für das Gesundheitswesen.
Alexander Rumpf und Florian Schmidt-Tüshaus verteidigen im Medizinstrafrecht gemeinsam: mit der Nähe zur Welt der Praxen und Kliniken und mit der Erfahrung aus dem Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Sie erreichen beide direkt unter +49 69 24746870.
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