Auto, Gold oder Bargeld sichergestellt: Verteidigung gegen die Einziehung.
Der Zoll hat Ihr Auto, Gold, Bargeld oder Ihr Konto sichergestellt, weil er an der Herkunft zweifelt? Wir führen den Herkunftsnachweis, entwickeln die Auskunftsstrategie und vertreten Sie gegenüber Zoll, Staatsanwaltschaft und Finanzgericht.
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Herkunft belegen,
bevor eingezogen wird.
Auto, Gold, Bargeld: Was der Zoll sicherstellt.
Rumpf & Schmidt-Tüshaus ist eine auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierte Kanzlei in Frankfurt am Main, bundesweit tätig. Wir vertreten Betroffene, wenn der Zoll Vermögenswerte sicherstellt, weil er an ihrer rechtmäßigen Herkunft zweifelt.
- Auto sichergestellt: hochwertiges Fahrzeug bei einer Kontrolle, an der Grenze oder bei einer Durchsuchung, etwa wegen unklarer Finanzierung oder Zulassung über Dritte.
- Gold sichergestellt: Goldbarren, Münzen oder Schmuck im Gepäck, im Fahrzeug oder im Schließfach.
- Bargeld sichergestellt: größere Barbeträge bei der Ein- oder Ausreise, am Flughafen oder bei einer Kontrolle, besonders wenn sie nicht angemeldet waren.
- Luxusuhren und Schmuck sichergestellt, etwa bei der Einreise oder bei einer Durchsuchung.
- Konto oder Kryptowerte gesperrt: Guthaben, Wallets und Forderungen, deren Herkunft der Zoll für zweifelhaft hält.
- Immobilie, Boot oder Flugzeug betroffen: Sicherstellungsvermerk im Grundbuch oder im Register.
Heute geschieht das meist im Strafverfahren, als Beschlagnahme oder Vermögensarrest, oder bei Bargeld an der Grenze. Mit dem Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz soll ab 2027 ein eigenes Verfahren hinzukommen, in dem der Zoll Vermögen ohne Strafverfahren einziehen lassen kann. Mehr dazu in unserem Beitrag Vermögenseinziehung ohne Strafverfahren.
Nach einer Sicherstellung zählt jeder Tag.
- Keine spontanen Erklärungen: Was Sie gegenüber dem Zoll sagen oder vorlegen, darf im Steuer- und im Strafverfahren verwendet werden.
- Akteneinsicht und Lagebild: Auf welche Anhaltspunkte stützt sich der Zoll? Läuft parallel ein Strafverfahren?
- Vorrang des Strafverfahrens prüfen: Besteht ein Anfangsverdacht, gehört der Fall nach dem Entwurf selbst ins Strafverfahren (§ 53 Abs. 2 ZollKrimBG-E), mit allen Rechten des Beschuldigten.
- Fristen sichern: Gegen die Sicherstellung ist Eilrechtsschutz möglich. Nach einem Einziehungsantrag läuft eine Monatsfrist.
Was vor dem Finanzgericht zählt.
Der Entwurf stellt auf eine Gesamtschau ab: Lässt sich die Herkunft schlüssig und belegt nachvollziehen? Einkünfte, Ersparnisse, Erbschaften, Schenkungen, Darlehen, Unternehmensgewinne und Verkaufserlöse müssen zum Wert passen und belegt sein. Wir rekonstruieren die Mittelherkunft, auch über Jahre zurück, und stellen sie so dar, dass sie einem Gericht standhält.
Reden, schweigen oder teilweise erklären.
Es gibt keine Standardantwort. Wir wägen ab, welche Angaben die Zweifel ausräumen und welche ein neues Risiko schaffen, etwa steuerlich. Wo nötig, stimmen wir den Vortrag mit einer steuerlichen Berichtigung oder einer Selbstanzeige ab. Eine „Einräumung“ der nicht rechtmäßigen Herkunft nach § 59 ZollKrimBG-E führt zur Einziehung durch die Behörde und regelt keine Straffreiheit. Sie gehört nur nach sorgfältiger Prüfung auf den Tisch.
Vor dem Finanzgericht führen wir das Verfahren über die Verlängerung der Sicherstellung, den Eilrechtsschutz und den Einziehungsantrag, einschließlich der Härteklausel, wenn die Einziehung die wirtschaftliche Existenz gefährden würde, und der Revision zum Bundesfinanzhof.
Herkunft belegen, bevor jemand fragt.
Wer Bargeld, Gold, Fahrzeuge, Immobilien oder Kryptowerte hält oder über Gesellschaften mit Auslandsbezug strukturiert ist, sollte die Herkunft jetzt belegen können: Belege sichern, Strukturen erklärbar machen, Eintragungen im Transparenzregister prüfen. Wir übernehmen diese Prüfung vertraulich.
Ein Partner. Von der ersten Sicherstellung an.
Sicherstellung durch den Zoll: kurz beantwortet.
Der Zoll hat mein Auto sichergestellt. Was jetzt?
Keine spontanen Erklärungen abgeben und zuerst klären lassen, auf welcher Grundlage sichergestellt wurde: Beschlagnahme im Strafverfahren, Vermögensarrest oder künftig die Sicherstellung nach dem Zollkriminalitätsbekämpfungsgesetz. Danach richten sich Fristen, Rechtsbehelfe und die Frage, ob und was zur Herkunft vorgetragen wird.
Mein Gold oder meine Uhren wurden sichergestellt. Bekomme ich sie zurück?
Das hängt davon ab, ob sich die rechtmäßige Herkunft belegen lässt und ob die Voraussetzungen der Sicherstellung überhaupt vorliegen. Belege wie Kaufquittungen, Kontoauszüge oder Erbschaftsnachweise sind entscheidend. Nach dem Entwurf ist die Rückgabe beweglicher Sachen auch gegen Hinterlegung eines entsprechenden Geldbetrags möglich.
Gilt das neue Verfahren schon?
Nein. Das Verwaltungsverfahren nach dem Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Schon heute stellt der Zoll aber Bargeld, Fahrzeuge und Wertgegenstände sicher, vor allem im Strafverfahren und bei Bargeld an der Grenze.
Muss ich mich zur Herkunft äußern?
Nein. Ohne Angaben fehlt aber oft das, was die Zweifel ausräumen könnte. Angaben dürfen im Steuer- und im Strafverfahren verwendet werden. Die Entscheidung sollte deshalb erst nach Akteneinsicht und Beratung fallen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Nach dem Entwurf darf der Zoll zunächst 30 Tage sicherstellen, das Finanzgericht kann um 150 Tage verlängern. Beantragt der Zoll die Einziehung, bleibt ein Monat für die Stellungnahme, verspäteter Vortrag kann ausgeschlossen werden. Im Strafverfahren gelten eigene Fristen.
Was kostet das Verfahren?
Im Verfahren nach dem Entwurf entstehen keine Gerichtskosten. Anwaltskosten werden nur erstattet, wenn das Finanzgericht den Antrag des Zolls ablehnt.
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