Delikte · § 265b StGB

Kreditbetrug (§ 265b StGB)

Der Kreditbetrug ist dem Betrug vorgelagert und deshalb tückisch: Strafbar macht sich bereits, wer im Zusammenhang mit einem Kreditantrag unrichtige oder unvollständige Angaben über die wirtschaftlichen Verhältnisse macht - ganz gleich, ob der Kredit am Ende gewährt wird und ob ein Schaden entsteht. § 265b StGB schützt die Kreditwirtschaft und verzichtet auf den Schadensnachweis, der beim Betrug so oft die Verteidigung trägt. Für Unternehmer und Geschäftsführer, die Finanzierungen beantragen, ist das ein unterschätztes Risiko.

Was § 265b StGB verlangt

§ 265b StGB erfasst, wer einem Betrieb oder Unternehmen im Zusammenhang mit einem Antrag auf Gewährung, Belassung oder Veränderung der Bedingungen eines Kredits über wirtschaftliche Verhältnisse unrichtige oder unvollständige Unterlagen - namentlich Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen oder Übersichten - vorlegt oder schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für den Kreditnehmer vorteilhaft und für die Entscheidung erheblich sind. Kreditgeber und Kreditnehmer müssen dabei Betriebe oder Unternehmen sein; der reine Verbraucherkredit ist nicht erfasst.

Ein Gefährdungsdelikt

Wie der Subventionsbetrug ist der Kreditbetrug ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Es kommt nicht darauf an, ob der Kredit tatsächlich gewährt wurde oder ob dem Kreditgeber ein Schaden entstanden ist. Strafbar ist bereits die unrichtige Angabe im Antragsverfahren. Das nimmt der Verteidigung den beim Betrug zentralen Ansatz des fehlenden Schadens - und verlagert sie auf die Frage, ob die Angabe wirklich unrichtig, vorteilhaft und erheblich war.

Tätige Reue

Das Gesetz eröffnet einen Ausweg: Wer freiwillig verhindert, dass der Kreditgeber auf Grund der Tat die beantragte Leistung erbringt, wird nicht bestraft. Diese tätige Reue ist eng an Voraussetzungen geknüpft und sollte nie ohne anwaltliche Begleitung erklärt werden - eine unbedachte Offenlegung kann mehr schaden als nutzen.

Wo die Verteidigung ansetzt

Die Verteidigung prüft, ob Kreditgeber und Kreditnehmer wirklich Unternehmen sind, ob die Angabe unrichtig oder unvollständig war, ob sie für die Kreditentscheidung erheblich und für den Kreditnehmer vorteilhaft war und ob der Vorsatz vorlag. Häufig ist entscheidend, ob eine Angabe wirklich falsch war oder nur eine vertretbare Bewertung enthielt - und ob sie im Antragsverfahren überhaupt erheblich sein konnte.

Gesetzliche Grundlagen

Der Kreditbetrug ist dem Betrug vorgelagert:

  • § 265b StGB: Kreditbetrug als abstraktes Gefährdungsdelikt, einschließlich der tätigen Reue.
  • Abzugrenzen vom Betrug (§ 263 StGB), der einen Schaden verlangt; verwandt der Subventionsbetrug (§ 264 StGB) und der Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB).

Dieser Beitrag erklärt Recht und Verfahren und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand: September 2026. Die konkrete Bewertung hängt stets von den Umständen Ihres Falls ab.

Alexander Rumpf, Fachanwalt für Strafrecht
Über den Autor
Partner · Fachanwalt für Strafrecht

Alexander Rumpf verteidigt Unternehmer und Geschäftsführer beim Kreditbetrug - dort, wo unrichtige Antragsangaben schon vor jedem Schaden strafbar sind.

Häufige Fragen

Kreditbetrug - kurz beantwortet.

Ist Kreditbetrug schon vor der Kreditgewährung strafbar?

Ja. § 265b StGB ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt: Strafbar ist bereits die unrichtige oder unvollständige Angabe im Kreditantrag, unabhängig davon, ob der Kredit gewährt wird oder ein Schaden entsteht.

Gilt der Tatbestand auch für Verbraucherkredite?

Nein. Kreditgeber und Kreditnehmer müssen Betriebe oder Unternehmen sein. Der reine Verbraucherkredit ist von § 265b StGB nicht erfasst - ein wichtiger Prüfpunkt der Verteidigung.

Gibt es einen Weg zur Straffreiheit?

Ja, die tätige Reue: Wer freiwillig verhindert, dass der Kreditgeber auf Grund der Tat leistet, wird nicht bestraft. Die Voraussetzungen sind eng; eine Offenlegung sollte nur nach anwaltlicher Beratung erfolgen.

Welche Strafe droht?

Der Strafrahmen reicht bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Kommt es zur Auszahlung und zum Schaden, tritt häufig der Betrugsvorwurf hinzu.

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