Sanktionen und AWG-Verstöße.
Ein Ausfuhrverbot übersehen, ein Geschäftspartner auf einer Sanktionsliste, eine Zahlung über ein Drittland - und plötzlich ermitteln Zollfahndung oder Staatsanwaltschaft. Ich verteidige Unternehmen und ihre Verantwortlichen bei Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und EU-Sanktionen: schnell erreichbar, diskret und mit dem Blick für das internationale Geschäft.
Vertraulich anrufen · +49 69 24746870Wenn aus einem Geschäft ein Verfahren wird.
Durchsuchung durch die Zollfahndung
Das Zollkriminalamt oder die Staatsanwaltschaft steht vor der Tür. Wir sind kurzfristig erreichbar und übernehmen sofort.
Vorwurf der Sanktionsumgehung
Russland-Embargo, gelistete Empfänger, Umgehung über Drittländer - wir prüfen die Vorwürfe und bauen die Verteidigung auf.
Ausfuhr ohne Genehmigung
Dual-Use-Güter oder genehmigungspflichtige Waren ohne die erforderliche Ausfuhrgenehmigung geliefert.
Umgehungs- und Drittlandsgeschäfte
Lieferketten über Drittstaaten, unklare Endverwender, verdeckte Warenströme.
Kontosperre und Einziehung
Eingefrorene Vermögen, gesperrte Konten, drohende Einziehung von Taterträgen.
Verdacht im eigenen Unternehmen
Sie wollen einen internen Verdacht prüfen, bevor Behörden aktiv werden - diskret und mit Augenmaß.
Ein Rechtsgebiet, in dem Wirtschaft und Politik aufeinandertreffen.
Das Außenwirtschaftsstrafrecht regelt, was Unternehmen über Grenzen hinweg dürfen - und was nicht. Seit den umfangreichen EU-Sanktionen gegen Russland ist es für viele exportierende Unternehmen vom Nischenthema zur handfesten Bedrohung geworden. Fehler passieren oft nicht aus bösem Willen, sondern in komplexen Lieferketten, bei neuen Listungen oder unklaren Endverwendern.
Strafbar machen können sich Unternehmen und Verantwortliche insbesondere bei vorsätzlichen Verstößen gegen Embargos und Ausfuhrverbote (§ 18 AWG), bei Verstößen gegen Genehmigungspflichten (§ 19 AWG) sowie bei der Ausfuhr genehmigungspflichtiger Dual-Use-Güter ohne Genehmigung. Hinzu kommen Verbandsgeldbußen gegen das Unternehmen (§ 30 OWiG) und die Einziehung von Taterträgen. Die Verantwortung trifft dabei nicht nur die Firma, sondern persönlich die Geschäftsführung und Exportverantwortlichen.
Gute Verteidigung setzt hier früh an: Sie ordnet die Vorwürfe sachlich ein, trennt tatsächliche Verstöße von behördlicher Überzeichnung und schützt zugleich die Handlungsfähigkeit des Unternehmens - Lieferbeziehungen, Konten, Reputation.
Eng verwandt ist das Zollstrafrecht und Schmuggel - gerade bei Umgehungs- und Drittlandsgeschäften greifen beide Felder ineinander. Wir verteidigen sie aus einer Hand.
Besonderer Fokus: chinesisch geführte Unternehmen in Deutschland.
Gerade chinesisch geführte Unternehmen geraten überdurchschnittlich häufig in den Blick von Zoll und Ermittlungsbehörden - bei Sanktions-, Zoll- und Ausfuhrfragen ebenso wie in Verfahren der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO). Zu den rechtlichen Fragen kommen kulturelle und kommunikative Besonderheiten hinzu, die über Erfolg oder Missverständnis entscheiden.
Ich verteidige seit Jahren Mandanten mit internationalem und chinesischem Bezug. Ich spreche kein Chinesisch - aber ich kenne die Kultur, den Umgang und die Erwartungen, und das war noch nie ein Hindernis, sondern meist der Grund, warum die Zusammenarbeit funktioniert. Wer beide Seiten versteht, verliert in der Krise keine Zeit mit Missverständnissen.
Neu ist die Reichweite: Die jüngsten EU-Sanktionspakete listen chinesische Unternehmen inzwischen direkt - vom Halbleiterhersteller bis zur Raffinerie. Warum „Russlandsanktionen" längst auch China treffen →
AWG, Sanktionen und Zoll - kurz erklärt.
Was droht bei einem Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz (AWG)?
Vorsätzliche Verstöße gegen Embargos und Ausfuhrverbote sind nach § 18 AWG strafbar und können mit Freiheitsstrafe geahndet werden; in schweren Fällen mehrjährig. Hinzu kommen die Einziehung von Taterträgen, Verbandsgeldbußen gegen das Unternehmen (§ 30 OWiG) sowie erhebliche Reputations- und Lieferkettenrisiken.
Was bedeutet Sanktionsumgehung?
Von Umgehung spricht man, wenn ein Embargo durch Umwege verschleiert wird - etwa Lieferungen an sanktionierte Empfänger über Drittländer oder falsche Angaben zum Endverwender. Auch fahrlässiges Handeln kann bußgeld- oder strafbewehrt sein.
Die Zollfahndung hat durchsucht - was sollte ich sofort tun?
Ruhe bewahren, keine Angaben zur Sache machen und nichts unterschreiben, den Durchsuchungsbeschluss aushändigen lassen, keine Unterlagen oder Daten verändern oder löschen und umgehend anwaltlichen Beistand hinzuziehen. Wir sind kurzfristig erreichbar.
Sind auch Geschäftsführer und Mitarbeiter persönlich strafbar?
Ja. Strafrechtliche Verantwortung trifft natürliche Personen - Geschäftsführung, Exportverantwortliche und im Einzelfall Mitarbeiter. Daneben kann das Unternehmen über Verbandsgeldbußen belangt werden.
Was sind Dual-Use-Güter?
Güter mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch). Ihre Ausfuhr ist nach der EU-Dual-Use-Verordnung genehmigungspflichtig. Eine Ausfuhr ohne die erforderliche Genehmigung kann strafbar sein.
Warum ein Verteidiger mit China-Bezug?
Bei chinesisch geführten Unternehmen in Deutschland kommen zu den rechtlichen Fragen kulturelle und kommunikative Besonderheiten hinzu. Wer beide Seiten versteht, kann die Verteidigung schneller strukturieren und Missverständnisse mit Behörden vermeiden.
Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
Reden wir
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