Verteidigung in EPPO-Verfahren.
Die Europäische Staatsanwaltschaft ermittelt seit 2021 eigenständig, wenn Geld aus dem EU-Haushalt im Spiel ist: bei Fördermitteln, Zöllen, Antidumpingzöllen und grenzüberschreitendem Umsatzsteuerbetrug. Frankfurt ist einer ihrer fünf deutschen Standorte. Wir verteidigen Unternehmen und Führungskräfte in diesen Verfahren, von der ersten Durchsuchung bis zur Hauptverhandlung.
Vertraulich anrufen · +49 69 24746870Eine europäische Behörde, deutsches Verfahren.
Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA, englisch European Public Prosecutor's Office, EPPO) verfolgt Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union. In der Praxis sind das vor allem Subventionsbetrug mit EU-Mitteln (§ 264 StGB), die Hinterziehung von Zöllen und Antidumpingzöllen (§§ 370, 373 AO), grenzüberschreitender Umsatzsteuerbetrug mit einem Gesamtschaden ab zehn Millionen Euro sowie damit verbundene Korruption und Geldwäsche.
Ermittelt wird durch Delegierte Europäische Staatsanwälte, die in Deutschland nach der Strafprozessordnung arbeiten und die deutschen Ermittlungsbehörden einsetzen: Zollfahndung, Steuerfahndung, Landes- und Bundeskriminalamt. Angeklagt wird vor den deutschen Gerichten. Was das Verfahren besonders macht, ist die europäische Abstimmung: Die Ermittlungen sind oft in mehreren Mitgliedstaaten zugleich anhängig, und früh fällt die Entscheidung, in welchem Land und in welchem Umfang angeklagt wird.
Zuständig für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland.
Frankfurt am Main ist einer von fünf deutschen Standorten der Europäischen Staatsanwaltschaft. Die Delegierten Europäischen Staatsanwälte sind hier bei der Generalstaatsanwaltschaft angesiedelt und für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland zuständig. Über den Frankfurter Flughafen, das größte Frachtdrehkreuz Europas, und den Finanzplatz kommen hier besonders viele Verfahren mit Zoll-, Antidumping- und Finanzbezug zusammen.
Wir verteidigen in diesem Feld seit vielen Jahren, schon vor Gründung der Behörde. Alexander Rumpf verteidigt seit 2015 in Verfahren um die Umgehung europäischer Antidumpingzölle, damals bei Solarmodulen aus China. Im sogenannten Sunowe-Verfahren vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth endete das mit einem Freispruch. Heute betreffen dieselben Fragen Aluminium, Stahl, E-Bikes und Reifen, und die Verfahren führt die Europäische Staatsanwaltschaft.
Verteidigung mit europäischem Blick.
Im Ernstfall: Durchsuchung, Beschlagnahme, Vermögensarrest. Wir sind kurzfristig vor Ort oder am Telefon, sichern Ihre Rechte und verhindern vorschnelle Erklärungen.
Im Ermittlungsverfahren: Akteneinsicht, Prüfung der europäischen Zuständigkeit, Stellungnahmen und Gespräche mit der Delegierten Europäischen Staatsanwaltschaft. Hier wird über Umfang, Ort und Richtung des Verfahrens entschieden.
Für Unternehmen: interne Aufklärung, Kommunikation mit Zoll und Förderstellen, Sicherung der Liquidität und die Abwehr von Einziehung und Arrest.
Vertiefend in unserem Wissensbereich: EPPO, Zoll und Antidumpingzölle und EUStA, Sanktionen und Subventionsbetrug. Zu den Schwerpunkten: Zollstrafrecht, Antidumpingzoll-Verfahren und Wirtschaftsstrafrecht in Frankfurt.
EPPO-Verfahren, kurz beantwortet.
Wofür ist die Europäische Staatsanwaltschaft zuständig?
Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA, englisch EPPO) verfolgt Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU. Dazu gehören vor allem Betrug mit EU-Fördermitteln und Subventionen, grenzüberschreitender Umsatzsteuerbetrug mit einem Gesamtschaden von mindestens zehn Millionen Euro, die Hinterziehung von Zöllen und Antidumpingzöllen sowie damit zusammenhängende Korruption und Geldwäsche.
Wer ist in Frankfurt zuständig?
Frankfurt am Main ist einer von fünf deutschen Standorten der Europäischen Staatsanwaltschaft. Die Delegierten Europäischen Staatsanwälte sind hier bei der Generalstaatsanwaltschaft angesiedelt und für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland zuständig. Sie ermitteln nach der deutschen Strafprozessordnung, angeklagt wird vor den deutschen Gerichten.
Gelten in einem EPPO-Verfahren andere Rechte als im deutschen Strafverfahren?
Die Beschuldigtenrechte richten sich weiterhin nach der deutschen Strafprozessordnung: Schweigerecht, Recht auf Verteidigung und Akteneinsicht gelten unverändert. Hinzu kommt die europäische Ebene, etwa die Abstimmung zwischen Delegierten Staatsanwälten mehrerer Mitgliedstaaten und die Frage, in welchem Land angeklagt wird. Gerade diese Weichen werden früh gestellt.
Was sollte ich tun, wenn die Europäische Staatsanwaltschaft gegen mein Unternehmen ermittelt?
Zuerst einen Verteidiger einschalten, bevor gegenüber Ermittlern, Zoll oder Förderstellen Erklärungen abgegeben werden. Parallel sollten Unterlagen gesichert, die Kommunikation im Unternehmen geordnet und mögliche Vermögensarreste in den Blick genommen werden. Oft ist eine interne Aufklärung sinnvoll, bevor die Behörde ihre Sicht festlegt.
Die Angaben auf dieser Seite sind allgemein gehalten und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
Reden wir
vertraulich.
Durchsuchung durch Zoll oder EUStA, Fragen einer Förderstelle oder ein Ermittlungsverfahren mit Auslandsbezug? Sprechen Sie direkt mit dem Partner.
Vertraulich anrufen · +49 69 24746870