Angebot · Verteidigung §§ 299a/b

Kooperation - oder Korruption?

Zwischen zulässiger Zusammenarbeit und strafbarer Zuweisung gegen Entgelt liegt oft nur ein schmaler Grat. Die §§ 299a/b StGB stellen Vorteile im Gesundheitswesen unter Strafe - und erfassen dabei auch Konstellationen, die jahrelang als übliche Kooperation galten. Wir verteidigen an genau dieser Grenze.

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Die Situation

Wo Zusammenarbeit zum Vorwurf wird.

Zuweiserpauschalen, Beteiligungsmodelle, Rabatte, Kooperationsverträge, Anwendungsbeobachtungen: Vieles davon ist zulässig - und vieles bewegt sich in einer Grauzone, die Ermittler zunehmend ausleuchten. Der Vorwurf trifft nicht nur Ärzte, sondern ebenso Apotheken, Sanitätshäuser, Hersteller und Kooperationspartner.

Wir prüfen die konkrete Konstruktion: Gab es eine unlautere Bevorzugung? Stand ein Vorteil im Gegenzug für eine Zuführung? War die Kooperation transparent und marktgerecht? An diesen Fragen entscheidet sich die Strafbarkeit - und dort setzen wir an, statt den Vorwurf pauschal hinzunehmen.

Was wir für Sie tun

Konkret heißt das:

  • Konstruktion prüfen - Verträge und Geldflüsse auf die entscheidende Gegenleistungs-Frage untersuchen.
  • Grauzone einordnen - zulässige Kooperation von strafbarer Vorteilsgewährung abgrenzen.
  • Alle Beteiligten denken - Verteidigung koordiniert für Zuweiser- und Empfängerseite, wo sinnvoll.
  • Berufsrecht mitnehmen - Approbation und kammerrechtliche Folgen frühzeitig absichern.
  • Zukunft sichern - bestehende Kooperationen rechtssicher neu aufstellen, wo nötig.
Ihre Ansprechpartner

Zwei Partner. Ein Team für das Gesundheitswesen.

Alexander Rumpf und Florian Schmidt-Tüshaus verteidigen im Medizinstrafrecht gemeinsam: mit der Nähe zur Welt der Praxen und Kliniken und mit der Erfahrung aus dem Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Sie erreichen beide direkt unter +49 69 24746870.

Alexander Rumpf, Fachanwalt für Strafrecht
Partner · Fachanwalt für Strafrecht
Florian Schmidt-Tüshaus, Fachanwalt für Strafrecht
Partner · Fachanwalt für Strafrecht
Die Grenze ist schmal - die Folgen sind es nicht

Klären wir
Ihre Kooperation.

Ob Vorwurf oder nur Unsicherheit über ein Modell - sprechen Sie vertraulich mit dem Partner.

Kurze Wege - Sie erreichen uns direkt. Schreiben Sie einfach eine kurze E-Mail, eine Nachricht über WhatsApp oder Signal, oder rufen Sie an. Wir melden uns vertraulich und ohne Umwege zurück.

Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.