Sanktions-Check: Kunden, Lieferkette und Altverträge zum Festpreis prüfen.
Nach den EU-Listungen vom 12. Oktober 2026 prüfen wir Kundenstamm, Lieferkette und laufende Verträge auf Sanktionsrisiken. Aus strafrechtlicher Sicht, mit schriftlichem Ergebnis und zu einem vorab vereinbarten Festpreis.
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Wissen, mit wem
man Geschäfte macht.
Ein Geschäftspartner kann über Nacht zum Risiko werden.
Am 12. Oktober 2026 hat die EU 826 Unternehmen und 743 Führungskräfte aus Russlands militärisch-industriellem Komplex gelistet, dazu 77 weitere Personen. Getroffen sind nicht Oligarchen, sondern mittelständische Hersteller und Zulieferer aus Elektronik, Halbleitern, Radar- und Kommunikationstechnik, Optik und Navigation. Das sind Abnehmer genau der Bauteile, Maschinen und Messgeräte, die deutsche Unternehmen liefern, oft nicht direkt, sondern über Händler in der Türkei, in Zentralasien, im Kaukasus oder in China.
Wer Gelisteten oder von ihnen beherrschten Unternehmen etwas liefert oder zahlt, kann sich nach § 18 AWG strafbar machen. Mit jeder neuen Listung und jedem neuen Paket stellt sich die Frage neu.
Kunden, Lieferkette, Verträge, Altfälle.
- Kundenstamm und Zahlungspartner: Abgleich mit den aktuellen EU-Sanktionslisten, einschließlich der Eigentums- und Kontrollverhältnisse. Das Bereitstellungsverbot erfasst auch Unternehmen, die einem Gelisteten gehören oder von ihm kontrolliert werden.
- Lieferkette und Drittstaatengeschäft: Abnehmer und Zwischenhändler in Ländern mit erhöhtem Umgehungsrisiko, Plausibilität von Endverbleib und Bestellverhalten, No-Russia-Klauseln nach Art. 12g VO (EU) 833/2014, wo sie vorgeschrieben sind.
- Laufende Verträge: Welche Verträge sind von neuen Verboten erfasst, welche Übergangsfristen laufen wann aus, und was ist bis dahin noch zulässig?
- Altfälle: Wurde bereits an jemanden geliefert oder gezahlt, der inzwischen gelistet ist? Was bedeutet das strafrechtlich, und was ist jetzt zu tun?
Ein Bericht, der im Ernstfall trägt.
Sie erhalten einen schriftlichen Ergebnisbericht mit einer Ampel je Geschäftspartner und Vertrag, konkreten Handlungsempfehlungen und einer Dokumentation Ihrer Prüfung. Diese Dokumentation ist im Ernstfall der wichtigste Nachweis Ihrer Sorgfalt.
Auf Wunsch übernehmen wir die laufende Überwachung: Bei jeder neuen Listung und jedem neuen Paket prüfen wir Ihren Bestand erneut.
Wir prüfen, was vor der Staatsanwaltschaft Bestand hat.
Sanktionsprüfung wird oft als reine Listenarbeit verstanden. Im Strafverfahren geht es um andere Fragen: Was wusste die Geschäftsleitung, was hätte sie wissen müssen, wie ist die Aufsicht organisiert (§ 130 OWiG), und wie wurde mit einem entdeckten Fehler umgegangen? Als Strafverteidiger stellen wir diese Fragen, bevor die Behörde sie stellt.
Festpreis, vor Beginn vereinbart.
- Kurzes Vorgespräch, vertraulich.
- Sie übermitteln Kunden-, Lieferanten- und Vertragslisten.
- Wir nennen einen Festpreis nach Umfang, schriftlich und vor Beginn.
- Prüfung und Ergebnisbericht, in der Regel innerhalb weniger Wochen.
Mehr zum Hintergrund: Bereitstellungsverbot und personenbezogene Sanktionen und Sanktionsumgehung über Drittländer.
Ein Partner. Vom ersten Screening an.
Sanktions-Check: kurz beantwortet.
Reicht eine Software zur Listenprüfung nicht aus?
Für den reinen Namensabgleich oft ja. Sie erkennt aber nicht zuverlässig, wem ein Unternehmen gehört oder wer es kontrolliert, wohin die Ware tatsächlich geht und was aus laufenden Verträgen noch zulässig ist.
Was kostet der Sanktions-Check?
Wir vereinbaren vor Beginn einen Festpreis. Er richtet sich nach dem Umfang, also nach der Zahl der Geschäftspartner, Länder und Verträge. Sie wissen vorher, was die Prüfung kostet.
Was passiert, wenn die Prüfung einen Verstoß aufdeckt?
Dann klären wir zuerst vertraulich, was geschehen ist und was es bedeutet, bevor mit Behörden gesprochen wird. Eine strafbefreiende Selbstanzeige wie im Steuerrecht gibt es für vorsätzliche Sanktionsverstöße nicht. Umso wichtiger ist das richtige Vorgehen.
Prüfen Sie auch Geschäfte mit China?
Ja. Unser China Desk prüft auch Fälle, in denen EU-Sanktionen und chinesisches Recht kollidieren.
Wie oft sollte geprüft werden?
Bei jeder neuen Listung und jedem neuen Sanktionspaket. Auf Wunsch übernehmen wir die laufende Überwachung Ihres Bestands.
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Reden wir
vertraulich.
Lassen Sie Kunden, Lieferkette und Verträge prüfen, bevor es die Behörde tut. Vertraulich und mit einem Partner.
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