Strafrecht · Flughafen Frankfurt

Strafrecht rund um den Frankfurter Flughafen.

Der Flughafen ist eine eigene Stadt, mit eigenen Behörden, eigener Wirtschaft und eigenem sozialen Gefüge. Verfahren, die hier ihren Ursprung haben, tragen diese besondere Prägung. Seit vielen Jahren verteidige ich Menschen und Unternehmen in genau solchen Fällen, vom Zoll über den Betrieb bis zu den Fragen, die danach über den Arbeitsplatz entscheiden.

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Persönlich

Mein Tor zur Welt.

Ich hatte das Glück, dass meine Eltern gerne gereist sind und mir schon in meinem ersten Lebensjahr das Tor zur Welt geöffnet haben. Seither begleitet mich dieser Flughafen, das Gefühl von Aufbruch, das Gewimmel der Sprachen, die Ahnung, dass hinter jedem Gate eine andere Geschichte beginnt. Aus dieser frühen Vertrautheit ist über die Jahre eine berufliche geworden: Ich kenne die Abläufe, die Stellen und die Menschen, die hier arbeiten, und ich verstehe, was ein Verfahren am Flughafen für sie bedeutet.

Denn der Frankfurter Flughafen ist mehr als ein Ort des Durchreisens. Zehntausende arbeiten hier, ganze Betriebe leben von ihm, Behörden aus Bund, Land und EU sind an einem Ort verdichtet. Wenn hier ein Vorwurf entsteht, geht es selten nur um den Vorwurf selbst, sondern fast immer auch um die Zugangsberechtigung, den Arbeitsplatz und den Ruf. Diese Doppelwirkung von Anfang an mitzudenken, ist der Kern unserer Arbeit.

Der Frankfurter Flughafen im Abendlicht, Vorfeld mit Flugzeugen
Eine eigene Welt

Wo die Welt
zusammenkommt.

Zoll und Einfuhr

Am größten Frachtdrehkreuz Europas ist der Zoll allgegenwärtig. Aus einer Kontrolle wird schnell ein Verfahren: nicht angemeldetes Bargeld ab 10.000 Euro (Anmeldepflicht nach der EU-Barmittelverordnung, auch in den Transitzonen), die Einfuhr geschützter Arten und daraus gefertigter Souvenirs (Artenschutz nach dem Washingtoner Übereinkommen und § 71 BNatSchG), Marken- und Produktpirateriewaren, hochwertiger Schmuck sowie die klassische Verkürzung von Einfuhrabgaben. Wir verteidigen im gesamten Zoll- und Schmuggelstrafrecht und ordnen früh ein, ob es um ein Bußgeld, eine Straftat oder eine bloße Nachforderung geht.

Wirtschaft am Flughafen

Der Flughafen ist ein Wirtschaftsraum für sich: Airlines, Bodenverkehrsdienste, Lounges, Handel und Gastronomie, dahinter ein dichtes Netz aus Dienstleistern und Subunternehmern. Genau dort entstehen typische Vorwürfe: das Vorenthalten von Sozialbeiträgen und Scheinselbständigkeit im Servicebetrieb (§ 266a StGB), Fragen der Korruption und Compliance bei Vergaben und Zuwendungen. Dabei verteidigen wir nicht nur Einzelne, sondern beraten und vertreten ebenso Unternehmen am Standort, von der internen Untersuchung über Compliance bis zur Geschädigtenvertretung. Die wirtschaftliche Seite, Liquidität und Fortführung des Betriebs, denken wir von Anfang an mit.

Delikte im Betrieb und unter dem Personal

Wo viele Menschen unter Druck und auf engem Raum zusammenarbeiten, entstehen Konflikte, die ins Strafrecht reichen: Nötigung, sexuelle Belästigung, Körperverletzung, Diebstahl oder Unterschlagung, oft an der Naht von Arbeits- und Strafrecht. Diese Vorwürfe verteidigen wir sachlich und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl, immer im Bewusstsein, dass parallel arbeitsrechtliche Folgen und die Zuverlässigkeitsüberprüfung im Raum stehen.

Dokumente, Visa und Grenze

An der Grenze prüft die Bundespolizei Papiere und Identitäten. Hier geht es um Pass- und Urkundenfälschung (§§ 267, 275 StGB), den Gebrauch unrichtiger Ausweise, um Visathemen sowie um Vorwürfe der unerlaubten Einreise oder des unerlaubten Aufenthalts (§ 95 AufenthG) bis hin zur Schleusung. Solche Verfahren beginnen oft unvermittelt bei der Kontrolle und verlangen eine schnelle, ruhige Reaktion.

Die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG

Für viele Betroffene ist dies die eigentlich entscheidende Frage. Wer im Sicherheitsbereich des Flughafens arbeitet, braucht eine bestandene Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG. Bleiben Zweifel an der Zuverlässigkeit, und solche Zweifel kann bereits ein laufendes oder abgeschlossenes Strafverfahren begründen, darf der Zugang nicht gewährt oder er kann entzogen werden. Damit steht nicht nur ein Strafverfahren im Raum, sondern der Arbeitsplatz selbst.

Deshalb führen wir die Verteidigung von Beginn an mit Blick auf dieses Ziel. Es macht einen großen Unterschied, ob ein Verfahren mit einer belastenden Feststellung endet oder ohne, etwa durch eine Einstellung. Wer am Flughafen arbeitet, sollte diese Ebene niemals dem Zufall überlassen, sondern sie zum Maßstab der Verteidigungsstrategie machen.

Wie wir arbeiten

Sie sprechen von Anfang an mit dem Partner, der Ihr Verfahren tatsächlich führt. Wir sind kurzfristig erreichbar, halten die Kommunikation diskret und arbeiten auf Augenhöhe mit allen Beteiligten, von den Ermittlungsbehörden bis zu den Rechtsabteilungen der Unternehmen. Dabei behalten wir die drei Ebenen im Blick, die am Flughafen fast immer zusammenkommen: das Strafverfahren, die arbeitsrechtlichen Folgen und die Zuverlässigkeit. Einen Überblick über den Verfahrensgang finden Sie in unserem Ratgeber zum Ablauf eines Wirtschaftsstrafverfahrens, mehr zur Frankfurter Ermittlungslandschaft auf unserer Seite zur Strafverteidigung in Frankfurt.

Ihr Ansprechpartner

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Von Anfang an sprechen Sie mit dem Partner, der Ihr Verfahren tatsächlich führt.

Alexander Rumpf, Fachanwalt für Strafrecht
Partner · Fachanwalt für Strafrecht
Häufige Fragen

Flughafen und Strafrecht, kurz beantwortet.

Was bedeutet die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG für mich?

Wer beruflich Zugang zum Sicherheitsbereich des Flughafens hat, braucht eine bestandene Zuverlässigkeitsüberprüfung. Bestehen Zweifel an der Zuverlässigkeit, etwa wegen eines laufenden oder abgeschlossenen Strafverfahrens, kann die Luftsicherheitsbehörde den Zugang versagen oder entziehen, und damit steht der Arbeitsplatz im Sicherheitsbereich in Frage. Deshalb muss eine Verteidigung hier immer auch die luftsicherheitsrechtlichen Folgen mitdenken, etwa das Ziel einer Einstellung ohne belastende Feststellungen.

Ich habe Bargeld am Flughafen nicht angemeldet, was droht?

Wer bei der Ein- oder Ausreise über eine EU-Außengrenze Barmittel von 10.000 Euro oder mehr mitführt, muss sie beim Zoll anmelden (Verordnung (EU) 2018/1672); das gilt auch in den internationalen Transitzonen. Bei Nicht- oder Falschanmeldung drohen empfindliche Bußgelder, und je nach Herkunft der Mittel kann sich die Frage einer Geldwäsche- oder Steueranknüpfung stellen. Zu den Barmitteln zählen auch bestimmte Wertpapiere sowie Gold.

Gegen mich wird ermittelt und ich arbeite am Flughafen. Verliere ich meinen Job?

Solche Verfahren haben oft eine doppelte Wirkung: strafrechtlich, arbeitsrechtlich (bis zur Kündigung) und über die Zuverlässigkeitsüberprüfung. Gerade deshalb kommt es auf eine frühe, koordinierte Verteidigung an, die den Ausgang des Strafverfahrens mit Blick auf den Erhalt der Zugangsberechtigung führt.

Welche Behörden sind am Flughafen zuständig?

Am Frankfurter Flughafen wirken mehrere Stellen zusammen: die Bundespolizei (Grenzkontrolle, Dokumente), der Zoll mit Hauptzollamt und Zollfahndungsamt (Einfuhr, Bargeld, Artenschutz), die Luftsicherheitsbehörde (Zuverlässigkeitsüberprüfung) sowie die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main für die Strafverfolgung.

Verteidigen Sie auch bei Vorwürfen unter Kolleginnen und Kollegen?

Ja. Vorwürfe wie Nötigung, sexuelle Belästigung oder Körperverletzung im dienstlichen Umfeld verteidigen wir sachlich und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl, immer im Blick auf die zugleich drohenden arbeitsrechtlichen Folgen und die Zuverlässigkeitsüberprüfung.

Die Angaben auf dieser Seite sind allgemein gehalten und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Genannte Konstellationen sind typisiert und beziehen sich nicht auf konkrete Mandate.

Am Flughafen zählt schnelles Handeln

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