Wenn die Pflege unter Verdacht steht.
Abrechnung von Pflegeleistungen, Qualifikations- und Leistungsnachweise, Touren- und Personaldokumentation: Der Vorwurf gegen Pflegedienste lautet meist Abrechnungsbetrug - oft aufgebaut auf Dokumentationslücken statt auf tatsächlich fehlender Leistung. Wir verteidigen an genau diesem Unterschied.
Vertraulich Kontakt aufnehmenDokumentierte Lücke ist nicht gleich fehlende Leistung.
Ambulante wie stationäre Pflege steht unter Dauerbeobachtung von Kassen und MD: Wurde die Leistung durch ausreichend qualifiziertes Personal erbracht? Passen Touren, Zeiten und Nachweise? Fehlt ein Nachweis, unterstellen Ermittler schnell, die Leistung sei gar nicht erbracht worden - und rechnen den Vorwurf hoch.
Wir setzen dort an, wo es zählt: Wurde tatsächlich gepflegt? War die Qualifikation gegeben, auch wenn die Doku hakt? Handelt es sich um ein Organisations- und Nachweisproblem oder um Betrug? Diese Unterscheidung entscheidet über das Verfahren - und über die Existenz des Dienstes.
Konkret heißt das:
- Leistung vs. Nachweis - trennen, ob die Pflege erbracht wurde oder nur die Dokumentation lückenhaft ist.
- Qualifikation prüfen - Fachkraftquote und Nachweise fundiert bewerten statt pauschal unterstellen.
- Hochrechnung angreifen - die Übertragung einzelner Beanstandungen auf den Gesamtzeitraum hinterfragen.
- Existenz sichern - Versorgungsvertrag und Zulassung des Dienstes von Anfang an mitdenken.
- Klare Linie - abgestimmte Verteidigung gegenüber Staatsanwaltschaft, Kassen und MD.
Zwei Partner. Ein Team für das Gesundheitswesen.
Alexander Rumpf und Florian Schmidt-Tüshaus verteidigen im Medizinstrafrecht gemeinsam: mit der Nähe zur Welt der Praxen und Kliniken und mit der Erfahrung aus dem Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Sie erreichen beide direkt unter +49 69 24746870.
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