Leichtfertige Geldwäsche · § 261 Abs. 6 StGB

Ermittlungsverfahren, weil Geld über Ihr Konto lief? Verteidigung für Finanzagenten und Money Mules.

Ein Jobangebot, eine Online-Bekanntschaft oder ein privater Geldwechsel: Fremdes Geld kam auf Ihr Konto, Sie haben es weitergeleitet oder abgehoben. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Geldwäsche. Meist sind die Beschuldigten selbst Opfer der Täter, die sie benutzt haben. Wir verteidigen Sie mit dem Ziel, dass das Verfahren ohne Verurteilung endet.

Vertraulich anrufen · +49 69 24746870
Symbolbild: Euro-Banknoten
Finanzagent · Money Mule

Ihr Konto,
fremdes Geld.

Typische Fälle

So werden aus Kontoinhabern Beschuldigte.

Rumpf & Schmidt-Tüshaus ist eine auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierte Kanzlei in Frankfurt am Main, bundesweit tätig. Wir verteidigen Menschen, gegen die ermittelt wird, weil über ihr Konto Geld aus Betrugstaten geflossen ist.

  • Jobangebot als „Finanzagent“: Eine Firma sucht „Zahlungsabwickler“, „Payment Agents“ oder „Transaction Manager“. Sie empfangen Geld, behalten eine Provision und leiten den Rest per Überweisung, in bar oder als Kryptowährung weiter.
  • Konto überlassen oder verkauft: Kontodaten, Bankkarte oder Online-Banking-Zugang gehen gegen Bezahlung oder aus Gefälligkeit an Dritte, oft angebahnt über Telegram, WhatsApp, WeChat oder soziale Netzwerke.
  • Online-Bekanntschaft: Eine Person, die Sie nur aus dem Internet kennen, bittet Sie, Geld für sie anzunehmen und weiterzuschicken.
  • Privater Geldwechsel: Sie tauschen über einen Kontakt in sozialen Netzwerken Euro gegen eine andere Währung, etwa Yuan. Der Euro-Betrag auf Ihrem Konto stammt aber von einem Betrugsopfer, das jetzt Anzeige erstattet hat.
  • Kryptowährung im Auftrag: Sie sollen mit eingehendem Geld Kryptowerte kaufen und an eine fremde Wallet senden.

In der Sprache der Ermittler sind Sie damit ein „Money Mule“, ein Geldesel: das letzte sichtbare Glied einer Kette, an deren Anfang Betrugsopfer stehen. Die Hintermänner sitzen meist im Ausland und bleiben unerkannt. Ermittelt wird deshalb gegen den, dessen Name auf dem Konto steht.

Opfer und Beschuldigter

Die Täter haben Sie benutzt.

Wer Finanzagenten anwirbt, macht das professionell: mit Internetseiten, die wie echte Unternehmen aussehen, mit Arbeitsverträgen, Bewerbungsgesprächen und freundlichen Ansprechpartnern. Viele Betroffene verlieren am Ende selbst Geld, ihr Konto wird gekündigt, und sie stehen allein vor einem Strafverfahren. Sie sind in Wahrheit selbst Opfer der Täter, die sie als Werkzeug benutzt haben.

Das schließt eine Strafbarkeit nicht automatisch aus. Es ist aber für die entscheidende Frage wesentlich, ob Sie leichtfertig gehandelt haben. Wir erzählen Ihre Geschichte so, dass Staatsanwaltschaft und Gericht sie nachvollziehen können: mit Stellenanzeige, Vertrag, Chatverlauf und Zahlungsfluss.

Der Vorwurf

Leichtfertig heißt nicht: Sie hätten es merken können.

Strafbar ist nicht nur die vorsätzliche Geldwäsche. Nach § 261 Abs. 6 StGB macht sich auch strafbar, wer leichtfertig nicht erkennt, dass ein Gegenstand aus einer rechtswidrigen Tat stammt. Der Strafrahmen liegt bei Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, bei Vorsatz bei bis zu fünf Jahren.

Die Hürde ist höher, als viele Ermittlungsakten vermuten lassen. Leichtfertig handelt nach der Rechtsprechung nur, wem sich die kriminelle Herkunft nach der Sachlage geradezu aufdrängen musste und wer sie aus besonderer Gleichgültigkeit oder großer Unachtsamkeit außer Acht gelassen hat (BGHSt 43, 158). Einfache Fahrlässigkeit genügt nicht. Gemessen wird an Ihren persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten: Alter, Sprachkenntnisse, Erfahrung mit dem deutschen Bank- und Arbeitsleben und wie überzeugend die Täter aufgetreten sind.

Ob die Staatsanwaltschaft von Vorsatz oder von Leichtfertigkeit ausgeht und ob sie zusätzlich Beihilfe zum Betrug annimmt, verändert das Verfahren erheblich. Diese Weichen stellen wir früh.

Was droht

Mehr als die Strafe.

  • Strafbefehl: Viele Verfahren enden mit einem Strafbefehl, ohne dass Sie je vor Gericht standen. Gegen ihn läuft eine Einspruchsfrist von nur zwei Wochen.
  • Einziehung: Die Provision wird regelmäßig eingezogen. Teile der Rechtsprechung ordnen auch die Einziehung des Wertes der Beträge an, die über das Konto gelaufen und weitergeleitet worden sind. Die Frage ist umstritten.
  • Schadensersatz: Geschädigte können den Kontoinhaber zivilrechtlich in Anspruch nehmen. Der Bundesgerichtshof hat die leichtfertige Geldwäsche als Schutzgesetz angesehen, auf das sich ein Anspruch stützen kann (BGH, VIII ZR 302/11).
  • Konto: Die Bank kündigt in der Regel das Konto. Ein neues Konto zu eröffnen kann danach schwierig werden.
  • Aufenthalt: Für ausländische Studierende und Beschäftigte kann eine Verurteilung aufenthaltsrechtliche Folgen haben, bis hin zur Ausweisung.
Die ersten Schritte

Vorladung oder Anhörungsbogen erhalten?

  • Keine Aussage ohne Akteneinsicht: Als Beschuldigter dürfen Sie schweigen. Einer Vorladung der Polizei müssen Sie nicht folgen. Auch ein Anhörungsbogen muss nicht ausgefüllt werden. Erklärungen, die Sie jetzt abgeben, lassen sich später kaum korrigieren.
  • Beweise sichern, nichts löschen: Stellenanzeige, Vertrag, E-Mails, Chatverläufe, Kontoauszüge und Überweisungsbelege sind Ihre wichtigsten Entlastungsbeweise.
  • Kein Geld mehr annehmen oder weiterleiten und den Kontakt zu den Auftraggebern abbrechen.
  • Noch kein Verfahren? Wer seine Beteiligung freiwillig anzeigt, bevor die Tat entdeckt ist, kann straffrei bleiben (§ 261 Abs. 8 StGB). Ob das in Ihrem Fall noch möglich und sinnvoll ist, sollte vorher ein Verteidiger prüfen.
Unsere Verteidigung

Ziel: ein Ende ohne Verurteilung.

Wir beantragen Akteneinsicht, rekonstruieren mit Ihnen, wie die Täter Sie angeworben und gesteuert haben, und legen der Staatsanwaltschaft eine Stellungnahme vor, die Ihre Sicht belegt. Ziel ist die Einstellung des Verfahrens, wenn möglich mangels Tatverdachts, sonst wegen geringer Schuld, gegebenenfalls gegen eine Auflage. Gleichzeitig begrenzen wir die Einziehung und behalten aufenthaltsrechtliche Folgen im Blick.

Wir verteidigen bundesweit. Für chinesischsprachige Mandanten erreichen Sie uns auch über WeChat, mehr dazu auf unserer chinesischen Seite zu Geldwäsche-Ermittlungen. Einen Überblick über den Geldwäschetatbestand insgesamt gibt unser Beitrag Geldwäsche nach § 261 StGB.

Ihr Ansprechpartner

Ein Partner. Vom ersten Brief der Polizei an.

Alexander Rumpf, Fachanwalt für Strafrecht
Partner · Fachanwalt für Strafrecht

Alexander Rumpf verteidigt im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und bei Geldwäschevorwürfen. Er vertritt Beschuldigte, deren Konto von Betrügern benutzt wurde, gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht und betreut über den China Desk auch chinesischsprachige Mandanten.

Häufige Fragen

Leichtfertige Geldwäsche: kurz beantwortet.

Ich wusste nicht, dass das Geld aus einem Betrug stammt. Mache ich mich trotzdem strafbar?

Möglicherweise. Geldwäsche ist auch strafbar, wenn jemand leichtfertig nicht erkennt, dass das Geld aus einer Straftat stammt (§ 261 Abs. 6 StGB). Leichtfertig ist aber mehr als unvorsichtig: Die kriminelle Herkunft muss sich geradezu aufgedrängt haben, und es kommt auf Ihre persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten an. Genau hier setzt die Verteidigung an.

Was ist ein Finanzagent oder Money Mule?

So nennen Ermittler Menschen, die ihr Konto für fremdes Geld zur Verfügung stellen und es weiterleiten, abheben oder in Kryptowährung umtauschen. Angeworben werden sie meist über Jobanzeigen, soziale Netzwerke, Messenger oder Online-Bekanntschaften. Das Geld stammt in der Regel von Betrugsopfern.

Welche Strafe droht bei leichtfertiger Geldwäsche?

Das Gesetz sieht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vor. Geht die Staatsanwaltschaft von Vorsatz aus, liegt der Strafrahmen bei bis zu fünf Jahren. Häufig ergeht ein Strafbefehl ohne Hauptverhandlung. Gegen ihn kann man innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.

Muss ich das Geld zurückzahlen, obwohl ich es weitergeleitet habe?

Das ist möglich. Im Strafverfahren kann die Einziehung angeordnet werden, mindestens für die Provision, nach einem Teil der Rechtsprechung auch für den Wert der weitergeleiteten Beträge. Daneben können Geschädigte zivilrechtlich Schadensersatz verlangen. Beides lässt sich durch die Verteidigung oft begrenzen.

Kann das Verfahren eingestellt werden?

Ja, das ist möglich: mangels hinreichenden Tatverdachts, wenn Leichtfertigkeit nicht nachweisbar ist, oder wegen geringer Schuld, gegebenenfalls gegen eine Auflage. Eine Einstellung ist keine Verurteilung und führt zu keinem Eintrag im Bundeszentralregister.

Ich bin ausländische Studentin oder ausländischer Student. Hat das Verfahren Folgen für meinen Aufenthalt?

Es kann. Eine Verurteilung, auch durch Strafbefehl, kann bei der Verlängerung des Aufenthaltstitels eine Rolle spielen und im Extremfall zur Ausweisung führen. Deshalb hat eine Einstellung für internationale Studierende besonderes Gewicht. Wir beziehen die aufenthaltsrechtlichen Folgen von Anfang an in die Verteidigung ein.

Vorladung wegen Geldwäsche?

Reden wir
vertraulich.

Bevor Sie eine Aussage machen: Sprechen Sie mit uns. Vertraulich und mit einem Partner.

Vertraulich anrufen · +49 69 24746870