Bayern

Wirtschafts- und Steuerstrafrecht in Bayern.

Bayern ist außerhalb Hessens unser häufigster Einsatzort. Wir verteidigen Unternehmer und Führungskräfte vor den Schwerpunktstaatsanwaltschaften, Zentralstellen und Wirtschaftsstrafkammern in München, Nürnberg, Augsburg und ganz Bayern.

Vertraulich anrufen · +49 69 24746870
Symbolbild: Strafverteidigung in Bayern
Bayern

München, Nürnberg,
Augsburg und mehr.

Bayern

Unser häufigster Einsatzort außerhalb Hessens.

Rumpf & Schmidt-Tüshaus ist eine auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Frankfurt am Main. Bayern ist das Bundesland, in dem wir außerhalb Hessens am häufigsten verteidigen. Wir vertreten Unternehmer, Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte in Ermittlungsverfahren bayerischer Staatsanwaltschaften und vor bayerischen Gerichten.

Die bayerische Justiz hat die Verfolgung von Wirtschaftskriminalität stark spezialisiert. Das prägt die Verfahren: Die Ermittler sind erfahren, die Vermögensabschöpfung beginnt früh, und viele Verfahren werden bei Zentralstellen geführt.

Staatsanwaltschaften

Wer in Bayern ermittelt.

  • Acht Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftsstrafsachen, darunter Nürnberg-Fürth, die auch Wirtschafts- und Steuerstrafsachen aus dem Bezirk Ansbach bearbeitet.
  • Staatsanwaltschaft München I mit eigenen Abteilungen für Korruption, für Steuerstrafsachen und Schwarzarbeit, für Geldwäsche sowie für Insolvenzdelikte und Subventionsbetrug. Seit dem 1. Februar 2025 besteht dort zudem ein Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht.
  • Zentralstelle Geldwäschebekämpfung und Vermögensabschöpfung (ZGV) bei der Generalstaatsanwaltschaft München.
  • Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg, bayernweit zuständig.
Gerichte

Wo in Bayern verhandelt wird.

Wirtschaftsstrafsachen, die beim Landgericht beginnen, verhandelt die Wirtschaftsstrafkammer (§ 74c GVG). Bayern bündelt sie nach § 55 GZVJu bei sieben Landgerichten, die jeweils auch für benachbarte Bezirke zuständig sind:

  • Augsburg (mit Kempten und Memmingen)
  • Hof (mit Bamberg, Bayreuth und Coburg)
  • Landshut (mit Deggendorf und Passau)
  • München II (mit Ingolstadt und Traunstein)
  • Nürnberg-Fürth (mit Ansbach)
  • Regensburg (mit Amberg und Weiden in der Oberpfalz)
  • Würzburg (mit Aschaffenburg und Schweinfurt)

Das Landgericht München I verhandelt Wirtschaftsstrafsachen in eigenen Wirtschaftsstrafkammern.

Zoll und EU

Zoll, Steuer und Europäische Staatsanwaltschaft.

Für Zoll- und Außenwirtschaftsdelikte in Bayern ist das Zollfahndungsamt München zuständig. In München sitzt außerdem einer der fünf deutschen Standorte der Europäischen Staatsanwaltschaft, die bei Subventionsbetrug, grenzüberschreitendem Umsatzsteuerbetrug und Zolldelikten zum Nachteil des EU-Haushalts ermittelt.

Typische Verfahren in Bayern betreffen den industriellen Mittelstand und die Automobilzulieferer, Exportkontrolle und Sanktionen, Umsatzsteuer, Insolvenzdelikte und das Gesundheitswesen. Mehr dazu auf unseren Seiten zu Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Vermögensabschöpfung.

Bundesweit

Teil unserer bundesweiten Verteidigung.

Bayern ist einer unserer Schwerpunkte, aber nicht der einzige. Wie wir in allen Bundesländern und international arbeiten, lesen Sie auf der Seite Wirtschafts- und Steuerstrafrecht bundesweit.

Ihre Ansprechpartner

Drei Partner. Bundesweit im Einsatz.

Wo auch immer das Verfahren läuft: Sie sprechen von Anfang an mit dem Partner, der Ihre Verteidigung führt, und er kommt zu den Terminen, auf die es ankommt.

Alexander Rumpf, Fachanwalt für Strafrecht
Partner · Fachanwalt für Strafrecht
Florian Schmidt-Tüshaus, Fachanwalt für Strafrecht
Partner · Fachanwalt für Strafrecht
Häufige Fragen

Verteidigung in Bayern: kurz beantwortet.

Verteidigen Sie aus Frankfurt auch in Bayern?

Ja, Bayern ist neben Hessen das Land, in dem wir am häufigsten verteidigen. Wir kommen zu Vernehmungen, Haftprüfungen und Hauptverhandlungen nach München, Nürnberg, Augsburg und an die anderen bayerischen Gerichtsorte.

Welches Gericht verhandelt Wirtschaftsstrafsachen in Bayern?

Zuständig sind die Wirtschaftsstrafkammern der Landgerichte (§ 74c GVG). Bayern bündelt diese Verfahren nach § 55 GZVJu bei den Landgerichten Augsburg, Hof, Landshut, München II, Nürnberg-Fürth, Regensburg und Würzburg, die jeweils auch für benachbarte Landgerichtsbezirke zuständig sind. Das Landgericht München I hat eigene Wirtschaftsstrafkammern.

Wer ermittelt in Bayern bei Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen?

Bayernweit die Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg. Sie führt alle Ermittlungsverfahren wegen berufsbezogener Vermögensstraftaten von Angehörigen der Heilberufe.

Gibt es in Bayern eine besondere Stelle für Vermögensabschöpfung?

Ja. Die Zentralstelle Geldwäschebekämpfung und Vermögensabschöpfung (ZGV) bei der Generalstaatsanwaltschaft München unterstützt die Staatsanwaltschaften bei der Vermögensabschöpfung und führt seit dem 1. April 2025 Geldwäscheverfahren von besonderer Bedeutung, zunächst im Bezirk München. Mit Kontosperren und Vermögensarrest ist deshalb früh zu rechnen.

Ermittlungen in Bayern

Reden wir
vertraulich.

Durchsuchung, Vorladung oder Vermögensarrest in Bayern? Sprechen Sie direkt mit dem Partner. Im Notfall rund um die Uhr erreichbar.

Vertraulich anrufen · +49 69 24746870