Tätigkeitsbereich

Wirtschafts­strafrecht.

Wenn gegen ein Unternehmen oder seine Verantwortlichen ermittelt wird, steht mehr auf dem Spiel als eine Strafe: Ruf, Handlungsfähigkeit, Existenz. Wir verteidigen Unternehmen, Organe und Führungskräfte in komplexen Wirtschaftsverfahren - von der Durchsuchung bis zur Hauptverhandlung, persönlich geführt und mit dem Blick für die wirtschaftlichen Folgen.

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Worum es geht

Ein Feld, viele Fronten.

Das Wirtschaftsstrafrecht ist kein abgegrenzter Paragraf, sondern ein Geflecht: Untreue (§ 266 StGB), Betrug und Subventionsbetrug (§§ 263, 264 StGB), Korruptionsdelikte, Bilanz- und Insolvenzstraftaten, dazu das Außenwirtschafts-, Zoll- und Steuerstrafrecht. Fast immer greifen Straf-, Gesellschafts- und Steuerrecht ineinander - und fast immer geht es zugleich um erhebliche Vermögenswerte.

Gute Verteidigung denkt diese Ebenen von Anfang an zusammen: das Strafverfahren, die drohende Einziehung und die Folgen für das Unternehmen. Und sie beginnt früh - dort, wo sich die Erzählung der Ermittler noch formen lässt.

Ihre Ansprechpartner

Drei Partner. Ein Anspruch.

Die Schwerpunkte sind gesetzt - aber am Ende führt jeder von uns diese Verfahren, wenn es bei seinen Mandanten darauf ankommt. Sie sprechen immer mit einem Partner, nicht mit einem Apparat.

Alexander Rumpf, Fachanwalt für Strafrecht
Partner · Fachanwalt für Strafrecht
Florian Schmidt-Tüshaus, Fachanwalt für Strafrecht
Partner · Fachanwalt für Strafrecht
Häufige Fragen

Wirtschaftsstrafrecht - kurz erklärt.

Was gehört zum Wirtschaftsstrafrecht?

Zum Wirtschaftsstrafrecht zählen unter anderem Untreue (§ 266 StGB), Betrug und Subventionsbetrug (§§ 263, 264 StGB), Korruptionsdelikte, Bilanz- und Insolvenzstraftaten sowie das Außenwirtschafts-, Zoll- und Steuerstrafrecht. Kennzeichnend ist der Bezug zu unternehmerischem Handeln und die enge Verzahnung von Straf-, Gesellschafts- und Steuerrecht.

Wer ist von Wirtschaftsstrafverfahren betroffen?

Betroffen sind vor allem Geschäftsführer, Vorstände, leitende Angestellte und Unternehmen selbst. Häufig beginnt ein Verfahren mit einer Durchsuchung, einer Vorladung oder der Nachricht, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.

Ab wann sollte ich einen Verteidiger einschalten?

So früh wie möglich - idealerweise beim ersten Anzeichen eines Ermittlungsverfahrens, bei einer Durchsuchung oder einer Vorladung. Die Weichen für den Ausgang werden meist im Ermittlungsverfahren gestellt, nicht erst in der Hauptverhandlung.

Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

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