Leistung · Medizinstrafrecht · Frankfurt am Main

Wenn Ermittler die Praxis betreten.

Abrechnungsbetrug, Korruption im Gesundheitswesen, ein Steuerstrafverfahren: Für Ärztinnen und Ärzte, MVZ, Kliniken, Labore, Apotheken und Pflegedienste stehen dann Approbation, Zulassung und die wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel. Alexander Rumpf und Florian Schmidt-Tüshaus verteidigen gemeinsam, aus Frankfurt am Main für Hessen und bundesweit.

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Wann Sie uns brauchen

Wenn aus einer Abrechnung ein Verfahren wird.

Durchsuchung in Praxis, MVZ oder Klinik

Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung oder KV stehen vor der Tür. Wir übernehmen sofort und schützen Ihren Betrieb.

Vorwurf Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB)

Angeblich nicht erbrachte, falsch kodierte oder unberechtigt abgerechnete Leistungen.

Korruption im Gesundheitswesen (§§ 299a/b)

Vorwürfe rund um Zuweisungen, Kooperationen, Rabatte oder Zuwendungen.

Labore, Zuweiserpauschalen, Hilfsmittel

Wann Kooperationsmodelle auf der Geberseite zur Bestechung nach § 299b StGB werden.

Kliniken und Einweiser

Kopfprämien, Honorararzt- und Kooperationsverträge: wo Vergütung zur Zuweisung gegen Entgelt wird.

Steuerstrafverfahren gegen Ärzte

Privateinnahmen, Honorare, Umsatzsteuer: Selbstanzeige und der Blick auf die Approbation.

Zahnärzte und Dentallabore

Fremdlabor als Eigenlabor, Rückvergütungen, Auslandszahnersatz: typische Vorwürfe.

Vorwürfe gegen Pflegedienste

Qualifikation, Leistungsnachweise, Schadensberechnung: Verteidigung für Inhaber und Leitungen.

Ermittlungen gegen Apotheken

Rezept- und BtM-Abrechnung, Retaxationen, Zyto- und Sonderrezepturen.

Ermittlungen der ZSMS Fulda

Wie die hessenweit zuständige Staatsanwaltschaft für Medizinwirtschaftsstrafrecht arbeitet.

Approbation und wirtschaftliche Folgen

Regress, Ruhen der Approbation, Zulassung: wir denken Strafverfahren und Existenz zusammen.

Vorwürfe sexueller Belästigung (MedToo)

Verteidigung von Ärzten und Beratung von Kliniken. Ihr Ansprechpartner: Florian Schmidt-Tüshaus.

Worum es geht

Ein eigenes Strafrecht für ein sensibles System.

Im Gesundheitswesen fließen große Summen über Abrechnungssysteme, die nur wenige vollständig verstehen. Entsprechend schnell entstehen Verdachtsmomente. Meist geht es um Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB), um Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB), um Untreue (§ 266 StGB) oder um Steuerhinterziehung (§ 370 AO). Dazu kommen Verstöße im Betäubungsmittel- und Arzneimittelrecht.

Ein einziger Vorwurf zieht fast immer mehrere Verfahren nach sich: das Strafverfahren, Prüfungen und Regresse der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen, berufsrechtliche Schritte bis zur Approbation und nicht selten ein Steuerverfahren. Wer nur das Strafverfahren im Blick hat, verliert an anderer Stelle.

In Hessen ermittelt seit 2021 die Zentrale Staatsanwaltschaft für Medizinwirtschaftsstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft Fulda landesweit. Wie sie arbeitet und was das für Betroffene bedeutet, erklären wir in unserem Beitrag zu den Ermittlungen der ZSMS Fulda.

Wir verteidigen von der ersten Stunde an mit Blick auf das Ganze und trennen früh, was tatsächlich ein Verstoß ist und was nur nach einem aussieht. Ein Vorwurf ist noch kein Befund.

Warum wir

Wir kennen die Welt, die wir verteidigen.

Florian Schmidt-Tüshaus ist Arztsohn. Er kennt die Sprache, die Abläufe und den Druck im Gesundheitswesen nicht aus Akten, sondern von klein auf. Alexander Rumpf verteidigt seit vielen Jahren in großen Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren und weiß, wie Ermittler Zahlungsströme, Verträge und Abrechnungsdaten lesen.

Gerade bei Kooperationen mit Laboren, Kliniken und Herstellern, bei Abrechnungsmodellen und bei steuerlichen Folgen greifen beide Erfahrungen ineinander. Sie bekommen keinen Branchenfremden, der sich einarbeitet, sondern zwei Verteidiger, die wissen, wovon sie sprechen, und die Ihr Verfahren selbst führen.

Ihre Ansprechpartner

Zwei Partner. Ein Team für das Gesundheitswesen.

Alexander Rumpf und Florian Schmidt-Tüshaus verteidigen im Medizinstrafrecht gemeinsam: mit der Nähe zur Welt der Praxen und Kliniken und mit der Erfahrung aus dem Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Sie erreichen beide direkt unter +49 69 24746870.

Alexander Rumpf, Fachanwalt für Strafrecht
Partner · Fachanwalt für Strafrecht
Florian Schmidt-Tüshaus, Fachanwalt für Strafrecht
Partner · Fachanwalt für Strafrecht
Häufige Fragen

Medizinstrafrecht: kurz erklärt.

Was ist Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen?

Von Abrechnungsbetrug spricht man, wenn gegenüber Krankenkassen oder der Kassenärztlichen Vereinigung Leistungen abgerechnet werden, die nicht, nicht so oder nicht durch die berechtigte Person erbracht wurden. Der Vorwurf richtet sich nach § 263 StGB. Weil die Strafgerichte der streng formalen Betrachtung des Sozialrechts folgen, kann ein Schaden auch dann angenommen werden, wenn die Behandlung medizinisch korrekt war.

Was verbieten die §§ 299a und 299b StGB?

Sie stellen Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen unter Strafe, etwa Vorteile dafür, dass Patienten zugewiesen oder bestimmte Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel verordnet werden. Strafbar sind beide Seiten: der Arzt, der den Vorteil annimmt, und das Labor, die Klinik oder das Unternehmen, das ihn gewährt.

Wer ermittelt in Hessen bei Abrechnungsbetrug und Korruption im Gesundheitswesen?

Seit dem 1. Januar 2021 ist die Zentrale Staatsanwaltschaft für Medizinwirtschaftsstrafrecht (ZSMS) bei der Staatsanwaltschaft Fulda hessenweit zuständig. Sie hat die frühere Zentralstelle bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt abgelöst. Anstöße kommen häufig von den Prüfstellen der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen.

Die Staatsanwaltschaft durchsucht meine Praxis. Was tun?

Ruhe bewahren, keine Angaben zur Sache machen und nichts unterschreiben, sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen lassen, Patientenunterlagen und Daten nicht verändern und sofort einen Verteidiger anrufen. Wir sind kurzfristig erreichbar und kommen, wenn nötig, selbst in die Praxis.

Ist meine Approbation in Gefahr?

Ein Strafverfahren kann berufsrechtliche Folgen bis zum Ruhen oder Widerruf der Approbation haben, auch nach einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Deshalb verteidigen wir von Anfang an mit Blick auf beide Ebenen: das Strafverfahren und Ihre berufliche Existenz.

Warum zwei Partner für ein Verfahren?

Verfahren im Gesundheitswesen verbinden Medizin, Sozialrecht, Wirtschafts- und häufig Steuerstrafrecht. Florian Schmidt-Tüshaus ist Arztsohn und kennt die Abläufe in Praxen und Kliniken von klein auf, Alexander Rumpf bringt die Erfahrung aus großen Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren mit. Sie sprechen immer direkt mit einem der beiden Partner.

Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Im Ernstfall zählt jede Stunde

Reden wir
vertraulich.

Durchsuchung, Vorladung, Post von der Staatsanwaltschaft oder ein Verdacht rund um Abrechnung und Kooperationen? Sprechen Sie direkt mit einem der beiden Partner.

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